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AGB

Liebe Besucher, Klienten u. Interessenten hier finden Sie wichtige rechtliche Informationen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis für Ergotherapie + mentale Gesundheit (Stand 2024)

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§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

  1. 1.1.  Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Privatpraxis M. Kratzer und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  2. 1.2.  Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Behandlungsangebot der Therapeutin für mentale Gesundheit annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Unterstützung, Coaching und/oder Therapie wendet.

  3. 1.3.  Die Therapeutin ist berechtigt eine Behandlung/Beratung ohne Angabe vonGründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Klienten / Therapeutenverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Praxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können.

    Auch dem Klienten steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
    In beiden Fällen bleibt der Honoraranspruch, für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten. 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

  1. 2.1.  Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Coaching nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Klienten anwendet.

  2. 2.2.  Die Therapeutin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

2.3. Die Therapeutin erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart           wurde, in den genannten Räumen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel -> s.                

      Behandlungsangebote. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen aus wichtigen Gründen überschreiten, ist die

      Therapeutin berechtigt, diesen Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen.

2.4. Die Behandlung/Beratung der Therapeutin ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der    

       Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung  

       eines Arztes zu begeben.

§ 3 Mitwirkung des Klienten

3.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei         aktiver Mitwirkung der Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als

      Grundvoraussetzung für eine Behandlung/Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche

      Untersuchungen.

      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Mandy Kratzer – Praxis für Ergotherapie

      + mentale Gesundheit

      (Stand April 2021)

§ 4 Honorierung der privaten Beratung / Therapie

  1. 4.1. Die Therapeutin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Der derzeitige Satz beträgt,
    dies entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Beratungsangebot. Es kann immer einmal sein, dass ein laufender Prozess etwas mehr Zeit benötigt. Diese Mehrzeit wird im Bedarfsfall u.o. nach Absprache anteilmäßig abgerechnet. 
    Der Klient ist darüber informiert, dass die Therapeutin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.
    In Ausnahmefällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklärung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragsstellung sind Aufgabe des Versicherten.

  2. 4.2. Über das zu zahlende Honorar erhält der Klient einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch Überweisung auf das Konto der Praxis für Ergotherapie M. Kratzer zu bezahlen. 

  3. 4.3.  Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin, ohne vorherige Mitteilung, schuldet dieser der Privatpraxis unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars (60 Minuten), dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.

  4. 4.4.  VereinbarteTermine, die nicht wahrgenommen werden können, sind von dem Klienten bis 24Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen zu entrichten.

  5. 4.5.  Termine, die von Seiten der Therapeutin abgesagt werden müssen, werden dem Klienten selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben

      glaubt, wird §4 hiervon nicht berührt. Die Praxis führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das  

      Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

5.2. Die Praxis erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und

      Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

6.1. Die Therapeutin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der

      Beratungen und/oder der Therapieinhalte sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen

      des Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

6.2. Absatz1.gilt dann nicht, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der

       Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder

       gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte,

       nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

       Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Mandy Kratzer

       Praxis für Ergotherapie  +  Praxis für mentale Gesundheit
       (Stand April 2021)

  1. 6.3.  Absatz1.kann ferner aus gesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung,Unterstützung,Diagnose oder Beratung persönliche Angriffe gegen die Therapeutin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schützen kann.

  2. 6.4.  Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen.

  3. 6.5.  Absatz2. bleibt unberührt. Sofern der Klient eine Behandlungs-oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese die Therapeutin kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

  4. 6.6.  DieHandakten werden für die Dauer von 10Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

§ 7 Salvatorische Klausel

§ 8 Gerichtstand
8.1. Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Sitz der Praxis.

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/desBehandlungsvertrages

       ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt.

       Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu

       ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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